Bürgerort

Bürgerort

Der Bürgerort wird auch als Heimatort beschrieben. Der Bürgerort bezeichnet die Gemeinde, in der ein Schweizer Staatsbürger heimatberechtigt ist. Der Bürgerort hat weder etwas mit dem Wohnort, noch mit dem Geburtsort zu tun. Der Bürgerort wird auch auf dem Reisepaß oder der Identitätskarte vermerkt.

Bedeutung:

Der Bürgerort hat rechtlich keine Bedeutung. Das politische Recht giltet von dem jeweligen Wohnort. Jedoch muß der Bürgerort in allen Formularen angegeben werden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Paß, ID, Sterbeurkunde, Adoptionsurkunde, Scheidungsurteil ect.)

Die Heimatgemeinde bezw. der Bürgerort führt das Familienregister eines Bürgers.

Der Bürgerort muß dem Bürger Solzialhilfen leisten, wenn er unterstützungsdürftig wird. Bsp durch arbeitsunfähig (durch körperliches oder seelisches Gebrechen...) oder wenn man wohnungslos wird. Heute ist dies eigentlich nicht mehr der Fall, jedoch gibt es immer noch Gemeinden die diese Aufgaben wahrnehmen.

Login Letzte Änderung:
March 27. 2012 04:28:55
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